Strahlenschutz
M. Säbel


Aufgabe des Strahlenschutzes ist es, durch entsprechende Regelungen dafür zu sorgen, daß

· Deterministische Strahlenwirkungen vermieden werden und
· Das Risiko stochastischer Strahlenwirkungen akzeptabel ist.

Bei der Einführung solcher Regelungen sind die international anerkannten Grundsätze der Rechtfertigung, Optimierung und Begrenzung der Strahlenexposition zu beachten. Das spiegelt sich auch in der deutschen Strahlenschutzgesetzgebung wieder, die auf dem Atomgesetz beruht. Auf der Grundlage dieses Gesetzes hat die Bundesregierung zwei Rechtsverordnungen erlassen, die beim Umgang mit radioaktiven Stoffen und ionisierender Strahlung in der medizinischen Radiologie zu beachten sind.

Die Strahlenschutzverordnung regelt den Umgang mit Radionukliden sowie die Errichtung und den Betrieb von Beschleunigern und Betrahlungseinrichtungen mit radioaktiven Quellen. Die Röntgenverordnung regelt den Umgang mit Röntgeneinrichtungen, in denen Röntgenstrahlen mit einer Grenzenergie von mindestens 5 keV und höchstens 3 MeV erzeugt werden. Dies trifft für alle Röntgendiagnostikeinrichtungen zu.

Beide Verordnungen legen ein hierarchische System von Strahlenschutzbereichen fest, für die entsprechend strenge Auflagen gelten. Der für den praktischen Strahlenschutz wichtigste Strahlenschutzbereich ist der sog. Kontrollbereich. Dieser Bereich ist dadurch definiert, daß dort tätige Personen im Kalenderjahr höhere Körperdosen aus Ganzkörperexposition als 6 mSv erhalten können. Beschäftigte, die regelmäßig in Kontrollbereichen tätig sind, unterliegen der personendosimetrischen Überwachung; außerdem erhalten sie vor Beginn ihrer Tätigkeit - und dann in halbjährlichen Abständen - eine Belehrung. Wenn zu erwarten ist, daß die durch die berufliche Tätigkeit bedingte effektive Dosis im Kalenderjahr zwischen 6 und 20 mSv liegt, werden die Beschäftigten außerdem einer gesonderten ärztlichen Überwachung unterzogen.

Um die Strahlenexposition auch unterhalb der Dosisgrenzwerte so gering wie möglich zu halten, sind folgende Grundregeln zu beachten:

· Die Aufenthaltszeit in der Nähe einer Strahlenquelle ist so kurz wie möglich zu halten.
· Der Abstand von der Strahlenquelle soll so groß wie möglich sein.
· Abschirmungen sollen sinnvoll genutzt werden.

Beim Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen ist außerdem darauf zu achten, daß eine Inkorporation von Radionukliden vermieden wird.